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SatzungRegelnStatistikenHistorieBesteck
Grundsätzliches
§ 1 - § 5
Spielregeln
§ 10 - § 21
Verteilung
§ 30 - § 33
Doofmanndeckel
§ 40 - § 45
Strafen
§ 50 - § 64
Getränke
§ 70 - § 78
Sonstiges
§ 80 - § 83
Mitglieder
§ 90 - § 92
Abschluss
§ 100
 
 
 
 
 
§ 1

Es gilt die Satzung des SC "Die 6 glorreichen 7".

 
§ 2

Der Spielabend des SC "Die 6 glorreichen 7" hat offiziellen Charakter und ist daher ausschließlich den männlichen Mitgliedern zugänglich. Von der Beiwohnung weiblicher Anhängsel ist unbedingt abzusehen.

 
§ 3

Das Zusammentreffen des SC "Die 6 glorreichen 7" hat ausschließlich sportlich-soziale Gründe und dient dem spielerischen Erfahrungsaustausch und der Technikverbesserung in einfacher, niveauvoller und locker gelösten Atmosphäre. Hauptaufgabe ist die Herstellung einer solchen Atmosphäre. Das Schockspiel hat 1. Priorität, längere interessante sowie längere uninteressante Gesprächsthemen sind zu vermeiden.

 
§ 4

Gast-Schocker haben vor einer Spielrunde 5,- EUR Startgeld zu zahlen. Das Startgeld ersetzt die allgemein übliche Gastrunde.

 
§ 5

Im Anschluss an den Spielabend sollte sich eine Besichtigung einer anderen Lokalität anschließen.

 
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Donnerstag, 27. Dezember 2007

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